Bürgerversammlung in Priesendorf
Hierzu werden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Nach Art. 18 der Bayer. Gemeindeordnung können nur Gemeindebürger und -bürgerinnen das Wort erhalten. Ausnahmen kann die Versammlung beschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgerversammlung keine privaten Einzelfälle, sondern nur gemeindliche Probleme von allgemeinen öffentlichen Interesse behandelt werden können.