Wasserzweckverband Weißberggruppe
Die Gemeinden Priesendorf, Landkreis Bamberg und Oberaurach, Landkreis Hassberge haben zur Sicherstellung der Wasserversorgung den "Zweckverband zur Wasserversorgung der Weißberggruppe" gegründet. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Gemeinde Priesendorf und den Gemeindeteil Dankenfeld der Gemeinde Oberaurach, ausgenommen Seebühl. Der Zweckverband hat seinen Sitz in Priesendorf und wird durch die VG Lisberg verwaltet.
Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; er versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser, das der Trinkwasserverordnung entsprechen muss.
Gebühren und Beiträge
Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung sind Beiträge und Gebühren zu entrichten.
- Beitragssatz für Grundstücksflächen 3,74 € pro m²
- Beitragssatz für Geschossflächen 9,88 € pro m²
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet
- bis 4 m³/h 52,00 €/Jahr
- bis 6 m³/h 60,00 €/Jahr
- bis 10 m³/h 70,00 €/Jahr
- über 10 m³/h 75,00 €/Jahr
Die Verbrauchsgebühr beträgt 2,20 € pro m² entnommenes Wasser.
Für Bauwasserzähler beträgt die Gebühr 2,20 € pro m² entnommenes Wasser. Abweichend davon werden ohne Installierung eines Zählers für folgende Bauvorhaben als Pauschalentschädigungen erhoben:
- Einfamilienhäuser 50,00 €
- Mehrfamilienhäuser 50,00 € pro Wohneinheit
Die Kostenerhebung wird in der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) zur Wasserversorgung der Weißberggruppe sowie deren Änderungssatzungen geregelt.
Verbandssatzung zur Wasserversorgung der Weißberggruppe
Wasserabgabesatzung (WAS) zur Wasserversorgung der Weißberggruppe
Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) zur Wasserversorgung der Weißberggruppe
Trinkwasseranalyse (2024)
Bekanntgabe der Ergebnisse der Trinkwasseranalyse gemäß §14 TrinkwV in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.03.2016, zuletzt geändert am 19.06.2020.
In den nachfolgenden Dokumenten können Sie die Ergebnisse einsehen: