Breitbandausbau in Priesendorf
im Rahmen des Förderverfahrens der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)des Freistaates Bayern:
Der Anschluss an zukunftsfähige Netzinfrastrukturen ist ein zentraler Standortfaktor und für den Freistaat Bayern von hoher strategischer Bedeutung. Im ländlichen Raum ist der Aufbau einer flächendeckenden gigabitfähigen Infrastruktur wegen geringerer Wirtschaftlichkeit bei Ausbau und Betrieb ohne Förderung kaum zu leisten. Das deutschlandweit einmalige bayerische Gigabitförderprogramm unterstützt Kommunen gezielt bei der Versorgung mit gigabitfähiger Infrastruktur dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Mit der neuen Gigabitrichtlinie kann Bayern nunmehr als erste Region in Europa auch die Beschleunigung von Anschlüssen in grauen NGA-Flecken fördern, also Bereiche wo bereits schnelles Internet mit mind. 30 Mbit/s durch einen Netzbetreiber verfügbar ist.
Die Gemeinde Priesendorf wurde bei der Abwicklung der einzelnen erforderlichen Verfahrensschritte Modul 1 und 2 durch die beauftragte Firma IK-T aus Regensburg unterstützt. Für die Nacherkundung Modul 2 und die weiteren Verfahrensschritte wird die Gemeinde Priesendorf durch das Büro Reuther NetConsulting aus Bad Staffelstein begleitet.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Priesendorf beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Priesendorf in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
- 20210820-neubaugebiet_uebersichtskarte (PDF-Datei)
- 20210820-nutzungsbedingungen_geodaten (PDF-Datei)
- 20210820-verpflichtungserklaerung (PDF-Datei)
* Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.
Modul 2: Nacherkundung Bekanntmachung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Priesendorf gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 28.09.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 21.09.2021 endet!
Achtung: Die Frist der Rückmeldung zur Markterkundung wird bis zum 19.10.2021 verlängert. Die Frist zur Anforderung der Adressliste wird bis zum 12.10.2021 verlängert.
Modul 3: Ergebnis Markterkundung
Die Gemeinde Priesendorf hat im Zeitraum vom 02.10.2020 bis 04.11.2020 und vom 24.08.2021 bis 19.10.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Priesendorf führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur) anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 5 BayGibitR; durch.
Die Angebote sind bis zum Donnerstag, 12.05.2022, 11:00 Uhr bei der Kontaktstelle (siehe Bekanntmachung) schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung, einzureichen.
Achtung:
Aufgrund einer Anfrage eines Netzbetreibers gewährt die Gemeinde Priesendorf eine Angebotsfristverlängerung bis zum 25.05.2022, 11:00 Uhr
- 01_gemeinde_priesendorf_baygibitr-1_bekanntmachung (PDF-Datei)
- 03_gemeinde_priesendorf_baygibitr-1_auswahlverfahr (PDF-Datei)
- 04_gemeinde_priesendorf_baygibitr-1_wertungsvorgeh (PDF-Datei)
- 05_gemeinde_priesendorf_baygibitr-1_muster_pacht-_ (PDF-Datei)
- 06_gemeinde_priesendorf_baygibitr-1_nutzungsbeding (PDF-Datei)
- 07_gemeinde_priesendorf_baygibitr-1_verpflichtungs (PDF-Datei)
- 08_gemeinde_priesendorf_baygibitr-1_auswahlverfahr (PDF-Datei)
- 09_gemeinde_priesendorf_baygibitr-1_berechnungsbla
- 10_gemeinde_priesendorf_baygibitr-1_vorlage_eigene (PDF-Datei)
Modul 5: Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Priesendorf bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR).
Modul 6: Zuwendungsbescheid
Der Zuwendungbescheid der Regierung von Oberfranken vom 08.08.2023 ist am 25.08.2023 bei der Gemeinde Priesendorf eingegangen.
Modul 7: Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den Betrieb eines ultraschnellen Hochgeschwindigkeitsnetzes gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie wurde am 17.01.2023 zwischen der Gemeinde Priesendorf und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.
Stellungnahme der Gemeinde Priesendorf zum Abschluss des Kooperationsvertrages im nachfolgenden Dokument: