Bauleitplanung: VG Lisberg

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Kapelle und Frosch

Bauleitplanung

Laufende Verfahren in der Bauleitplanung

Die Gemeinde Priesendorf veröffentlicht an dieser Stelle den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung zu laufenden Verfahren in der Bauleitplanung (§ 4a Abs. 4 BauGB).

Vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) "Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf" und der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP/LSP)

Aufstellungsbeschluss FNP/LSP

Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf beschließt in seiner Sitzung am 11.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), den von ihm in der Sitzung am 10.02.2022 definierten Änderungsgeltungsbereich um die Teilfläche (TF) der Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1424 (TF) und 1437 (TF) zu vergrößern und insofern zu ändern.

Der räumliche Änderungsgeltungsbereich liegt in der Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf, wird

im Norden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1235 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1236 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1236/2 (Gmkg. Kirchaich, Ackerfläche), 1236/1 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1417 (Wirtschaftsweg), 1419 (Privatgarten mit Streuobstwiese) und 1416 (Christbaumkultur),

im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1439 (Christbaumkultur),

im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1238 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1239 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1430 (Grünlandfläche), 1436 (Wirtschaftsweg), 1428 (Ökokatasterflächen), 1427 (Grünlandfläche) und 1437 (Wirtschaftsweg)

sowie im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1415 (Wirtschaftsweg), 1422 (Ackerfläche), 1424 (Wirtschaftsweg) begrenzt und beinhaltet daher nunmehr folgende Grundstücke der Gmkg. Priesendorf voll- oder teilflächig (TF): Fl.-Nr. 1416 (TF), 1418, 1421, 1423, 1424 (TF), 1425, 1426, 1429, 1429/1, 1437 (TF), 1438 und 1438/1.

Lageplan des Geltungsbereiches (PDF-Datei)

Aufstellungsbeschluss vBBP/GOP

Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) "Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf"

Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) mit der Bezeichnung

„Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“

gefasst. Der Geltungsbereich des vBBP/GOP (Teilfläche 1) liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf und wird

im Norden
durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1235 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1236 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1236/2 (Gmkg. Kirchaich, Ackerfläche), 1236/1 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1417 (Wirtschaftsweg), 1419 (Privatgarten mit Streuobstwiese) und 1416 (Christbaumkultur),

im Süden
durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1439 (Christbaumkultur),

im Westen
durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1238 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1239 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1430 (Grünlandfläche), 1436 und 1437 (beides Wirtschaftswege), 1428 (Ökokatasterflächen) und 1427 (Grünlandfläche) sowie

im Osten
durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1415 (Wirtschaftsweg), 1422 (Ackerfläche) und 1424 (Wirtschaftsweg)

begrenzt.

In der Sitzung am 11.05.2023 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf, die von ihm in der Sitzung am 10.02.2022 definierte Bezeichnung des vBBP/GOP in „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ zu ändern, den ursprünglichen Geltungsbereich um Teilflächen (TF) des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 1416 (TF, Gmkg. Priesendorf) zu verkleinern und insofern zu ändern. Der Geltungsbereich des vBBP/GOP beinhaltet daher nunmehr folgende Grundstücke der Gmkg. Priesendorf voll- oder teilflächig (TF):

Fl.-Nr. 1416 (TF), 1418, 1421, 1423, 1425, 1426, 1429, 1429/1, 1438 und 1438/1

Zum Geltungsbereich gehören auch die Flächen zur Realisierung/Umsetzung des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleiches (Teilfläche 2). Diese befinden sich auf Teilflächen des im Gemeindegebiet liegenden Grundstückes mit der Fl.-Nr. 1416 (Gmkg. Priesendorf). Der räumliche Geltungsbereich der Ausgleichsfläche wird

im Norden
durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1167 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg),

im Süden
durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1416 (Christbaumkultur),

im Westen
durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1236/1 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg) sowie

im Osten
durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1415 (Wirtschaftsweg)

begrenzt.

Es ist beabsichtigt, die Geltungsbereichsflächen zeitlich begrenzt auf eine Dauer von maximal 30 Jahren als „Sonstiges Sondergebiet" gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen - Photovoltaikanlage“ mit der anschließenden Folgenutzung „Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 a BauGB“ festzusetzen.

Lageplan des Geltungsbereiches (PDF-Datei)

Erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung FNP/LSP

Bekanntmachung der erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Priesendorf für die 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP)

Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf hat in der Sitzung am 11.05.2023 den erneuten Planentwurf in der Fassung vom 11.05.2023 zur 6. Änderung des Flächennutzung- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) gebilligt. Durchgeführt wird das durch das BauGB vorgegebene, zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bzw. mit der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Der erneute Planvorentwurf bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung mit separatem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 11.05.2023 liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis 21.07.2023 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lisberg (2. Stock, Zimmer 10, Am Schloß 6, 96170 Lisberg - Trabelsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch hier auf der Homepage der VG Lisberg/Gemeinde Priesendorf online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Priesendorf Anregungen/Hinweise zur Änderung des FNP/LSP im Bereich des vBBP/GOP „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches  Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt  „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Auslegungsunterlagen:

Erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vBBP/GOP

Bekanntmachung der erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Priesendorf für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Bürger – Freiflächen – Photovoltaikanlage Priesendorf“ (vBBP/GOP)

Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf hat in der Sitzung am 11.05.2023 den erneute Planvorentwurf in der Fassung vom 11.05.2023 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) mit der Bezeichnung „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ gebilligt. Durchgeführt wird das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bzw. mit der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Der Planvorentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlage 1: Lageplan Biotop- und Nutzungstypen; Anlage 2: Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen; Anlage 3: Bewertungs-/Eingriffsplan) jeweils in der Fassung vom 11.05.2023, einem Gutachten zur Lage des Plangebiete innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes (Stand: 11.05.2023) und einem Entwässerungsgutachten (Stand: 14./17.04.2023) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1: Modulbelegungsplan (Musterbeispiel); Anlage 2: Datenblatt PV - Modul (Musterbeispiel); Anlage 3: Datenblatt Wechselrichter (Musterbeispiel); Anlage 4: Datenblatt Trafostation (Musterbeispiel); Anlage 5: Datenblatt Modultisch (Musterbeispiel); Anlage 6: Datenblatt Einfriedung (Musterbeispiel); Anlage 7: Insektenhotel (Musterbeispiel) liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis 21.07.2023 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lisberg (2. Stock, Zimmer 10, Am Schloß 6, 96170 Lisberg - Trabelsdorf) zu den allgemein bekannten  Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch hier auf der Homepage der VG Lisberg/Gemeinde Priesendorf online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während der vorgenanntenAuslegungsfrist können bei der Gemeinde Priesendorf Anregungen/Hinweise zum vBBP/GOP „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Auslegungsunterlagen

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung FNP/LSP

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf hat am 10.02.2022 und am 11.05.2023 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Durchführung des Verfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) „Bürger-Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf“ beschlossen. Der räumliche Änderungsgeltungsbereich liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf und wird

  • im Norden durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 1235 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1236 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1236/1 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1236/2 (Gmkg. Kirchaich, Ackerfläche), 1417 (Wirtschaftsweg), 1419 (Privatgarten mit Streuobstwiese) und 1167 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg),
  • im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1439 (Christbaumkultur),
  • im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1238 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1239 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1430 (Grünlandfläche), 1436 (Wirtschaftsweg), 1428 (Ökokatasterflächen), 1427 (Grünlandfläche) und 1437 (Wirtschaftsweg) sowie
  • im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1415 (Wirt- schaftsweg), 1422 (Ackerfläche) und 1424 (Wirtschaftsweg) begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Fl.-Nr. 1416, 1418, 1421, 1423, 1424 (TF), 1425, 1426, 1429, 1429/1, 1437 (TF), 1438 und 1438/1.

Die im bisher wirksamen FNP/LSP dargestellten Flächen für die Landwirtschaft werden im Zuge der Änderung zeitlich begrenzt auf eine Dauer von maximal 30 Jahren als Sonderbauflächen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen - Photovoltaikanlage“ mit der anschließenden Folgenutzung „Flächen für die Landwirtschaft“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 a BauGB dargestellt. Der Planentwurf in der Fassung vom 14.09.2023 wurde von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner aus Bamberg ausgearbeitet und vom Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf in der Sitzung am 14.09.2023 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Planbegründung zum Planentwurf vom 14.09.2023 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planänderung betroffen sind sowie mit umweltbezogenen Informationen zu den Aspekten Geologie/Baugrund, Altlasten, zu den Belangen des Wassers (Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser usw.) und zu sonstigen Schutzgütern (Landschaftsbild, gesunde Wohn-/Lebensverhältnisse, 110 - kV - Freileitung, Gashochdruckleitung, Staatsstraße St 2190, Land- und Forstwirtschaft. Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen. Des Weiteren sind Angaben zu artenschutzrechtlichen Belangen sowie zur Flächenbilanz (Flächenverbrauch) sowie Hinweise zum üblicherweise vorzulegenden, separaten Umweltbericht
enthalten.

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen mit umweltrelevanten/ umweltbezogenen Informationen zu den Themen Landschaftsschutzgebiet und Bodenschutz/Altlasten, zu wasserwirtschaftlichen
und wasserrechtlichen Belangen (Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung, Abwasser-/ Niederschlagswasserbeseitigung, Bode, zu den Belangen des Landschaftsbildes, der Landwirtschaft (Flächeninanspruchnahme), der Forstwirtschaft (Baumfallzonen), der Bodendenkmalpflege, des Immissionsschutzes (Blendwirkungen, Reflexionen), des Natur- und des Artenschutzschutzes vor.

Die FNP-/LSP - Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit dem vBBP/GOP „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“. Der Aufstellungsbeschluss sowie die
förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung für den vBBP/GOP „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ wurden gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung mit separatem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 14.09.2023 sowie den Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen liegen in der Zeit vom 23.10.2023 bis 26.11.2023 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lisberg (2. Stock, Zimmer 10, Am Schloß 6, 96170 Lisberg - Trabelsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der VG Lisberg/Gemeinde Priesendorf online/ digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während der
vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Priesendorf Anregungen/Hinweise zur Änderung des FNP/LSP im Bereich des vBBP/GOP „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Änderung des FNP/ LSP unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Priesendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Änderung des FNP/LSP nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt - Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Priesendorf, 05.10.2023
gez. Krapp
Krapp, 1. Bürgermeister

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung vBBP/GOP

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf hat am 10.02.2022 und am 11.05.2023 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) mit der Bezeichnung „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ gefasst. Der Geltungsbereich des vBBP/GOP liegt vollflächig in der
Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf und wird im Norden durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 1235 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1236 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1236/1 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1236/2 (Gmkg. Kirchaich, Ackerfläche), 1417 (Wirtschaftsweg), 1419 (Privatgarten mit Streuobstwiese) und 1167 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg),

  • im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1439 (Christbaumkultur),
  • im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1238 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1239 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1430 (Grünlandfläche), 1436 und 1437 (beides Wirtschaftswege), 1428 (Ökokatasterflächen), 1427 (Grünlandfläche) sowie
  • im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1415 (Wirtschaftsweg), 1422 (Ackerfläche) und 1424 (Wirtschaftsweg) begrenzt und umfasst voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1416, 1418, 1421, 1423, 1425, 1426, 1429, 1429/1, 1438 und 1438/1.

Es ist beabsichtigt, die Geltungsbereichsflächen zeitlich begrenzt auf eine Dauer von maximal 30 Jahren als „Sonstiges Sondergebiet" gem. § 11 BauNVO (Baunutzungsverordnung) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen - Photovoltaikanlage“ mit der anschließenden Folgenutzung „Flächen für die Landwirtschaft“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18 a BauGB festzusetzen. Der Planentwurf in der Fassung vom 14.09.2023 wurde von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner aus Bamberg ausgearbeitet und vom Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf in der Sitzung am 14.09.2023 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Planbegründung zum Planentwurf vom 14.09.2023 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planung betroffen sind sowie mit umweltbezogenen Informationen zu den Aspekten Geologie/Baugrund, Altlasten, zu den Belangen des Wassers (z. B. Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser) und zu sonstigen Schutzgütern (Landschaftsbild, gesunde Wohn-/ Lebensverhältnisse, Baustellenverkehr, 110 - kV - Freileitung, Gashochdruckleitung, Staatsstraße St 2190, Land- und Forstwirtschaft, Privatgrundstück Fl.-Nr. 1419 (Gmkg. Priesendorf)). Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen
  • zu den Themen Schmutz-/ Niederschlagswasserbeseitigung, zu Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, zu den Themen Beleuchtung, Einfriedungen und Abgrabungen, zu sonstigen umweltbezogenen Belangen (Boden/Wasser), artenschutzrechtlichen Belangen, zur Anwendung der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung sowie Ausführungen zur Flächenbilanz.
  • Umweltbericht zum Planentwurf vom 14.09.2023 mit einer Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vBBP/GOP, mit einer Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen/-plänen festgelegten Umweltschutzziele und ihrer Berücksichtigung im Zuge der Erstellung des vBBP/ GOP, mit einer Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, bestehend aus einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter (Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Freiraumerhaltung,
  • Kultur-/sonstige Sachgüter), einer Beschreibung der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden und einer Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, weiter bestehend aus einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter, aus einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung oder Verringerung bzw. zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter (inkl. Eingriffsermittlung) sowie aus einer Beschreibung notwendiger Kompensationsflächen und -maßnahmen. Des Weiteren enthält der Umweltbericht eine Beschreibung der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach § 1 abs. 6 Nr. 7 j BauGB. Er schließt mit zusätzlichen Angaben (Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständlichen Zusammenfassung, Referenzliste der herangezogenen Quellen) ab.
  • Anlagen zum Umweltbericht vom 14.09.2021 (Anlage 1: Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen, Anlage 2: Kurzbericht Biotop- und Nutzungstypen, Anlage 3 Bewertungs-, Eingriffsplan, Anlage 4: Übersichtstabelle Monitoring)
  • Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ in Priesendorf; Beurteilung zur Lage des Vorhabens im Landschaftsschutzgebiet LSG - BAY - 07 „LSG innerhalb des Naturparkes Steigerwald (ehemals Schutzzone)“; Stand: 11.05.2023, H & P, 96052 Bamberg
  • Entwässerungsgutachten PVA Priesendorf; Stand: 14./17.04.2023, Sonnwinn, 37284 Waldkappel - Rechtebach bzw. 25436 Moorrege
  • Blendgutachten PVA Priesendorf; Stand: 04.08.2023; Sonnwinn, 25436 Moorrege bzw. 21244 Buchholz in der Nordheide
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum vBBP/ GOP „Bürger – Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ in Priesendorf, Stand: 14.09.2023, Büro Landschaftsplanung Kraus, 96052 Bamberg)

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen mit umweltrelevanten/ umweltbezogenen Informationen zu den Themen Landschaftsschutzgebiet und Bodenschutz/Altlasten, zu wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Belangen (Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung, Abwasser-/ Niederschlagswasserbeseitigung, Bode, zu den Belangen des Landschaftsbildes, der Landwirtschaft (Flächeninanspruchnahme), der Forstwirtschaft (Baumfallzonen), der Bodendenkmalpflege, des Immissionsschutzes (Blendwirkungen, Reflexionen), des Natur- und des Artenschutzschutzes vor. Der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlagen 1 - 4), jeweils in der Fassung vom 14.09.2023, den vorgenannten Gutachten und Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlagen 1 - 9) liegen in der Zeit vom 23.10.2023 bis 26.11.2023 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lisberg (2. Stock, Zimmer 10, Am Schloß 6, 96170 Lisberg - Trabelsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der VG Lisberg/Gemeinde Priesendorf online/ digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Priesendorf Anregungen/Hinweise zum vBBP/GOP „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vBBP/ GOP unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Priesendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vBBP/GOP nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Priesendorf, 05.10.2023
gez. Krapp
Krapp, 1. Bürgermeister

Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) „Bürger-Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf“

Der Gemeinderat Priesendorf hat mit Beschluss vom 14.12.2023 die 6. Änderung des FNP/LSP im Bereich des vBBP/GOP „Bürger-Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf“ festgestellt.

Mit Bescheid vom 02.02.2024 (Az. 41.2-6100-004267) hat das Landratsamt Bamberg die 6. FNP-/LSP - Änderung genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 6. FNP-/LSP - Änderung für den nachfolgend definierten Bereich ca. 450 m Luftlinie nordwestlich des Hauptortes Priesendorf, nördlich der Staatsstraße St 2276 und nördlich der Ortsteile Kotzmühle/ Nützelbach wirksam.

Der Änderungsgeltungsbereich umfasst voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Flur-nummern 1416, 1418, 1421, 1423, 1424 (TF), 1425, 1426, 1429, 1429/1, 1437 (TF), 1438 und 1438/1 (alle Gemarkung Priesendorf).

Die 6. FNP-/LSP - Änderung, die Planbegründung, der Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a Abs. 1 BauGB über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, können im Dienstgebäude der VG Lisberg (Am Schloß 6, 96170 Lisberg - Trabelsdorf) während der allgemein bekannten Öffnungs-/ Dienstzeiten eingesehen und dort über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Ergänzend stehen die Planunterlagen auch online/digital auf der Homepage der VG Lisberg/Gemeinde Priesendorf zur Einsichtnahme zur Verfügung.

https://www.priesendorf.de/bauen-umwelt/bauen-in-priesendorf/bauleitplanung

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 6. FNP-/LSP - Änderung schriftlich gegenüber der Gemeinde Priesendorf geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Lisberg, den 29.02.2024
gez. Krapp
1. Bürgermeister

01 Planurkunde_FB
02 Planbegründung mit separatem Umweltbericht_FB
03 Zusammenfassende Erklärung_FB
 

Satzungsbeschlus gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan
„Bürger-Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf“

Der Gemeinderat Priesendorf hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP) mit der Bezeichnung „Bürger-Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf“ in der Fassung vom 14.12.2023 gemäß (gem.) § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vBBP/GOP für das Gebiet ca. 450 m Luftlinie nordwestlich des Hauptortes Priesendorf, nördlich der Staatsstraße St 2276 und nördlich/nordwestlich der Ortsteile Kotzmühle/Nützelbach in Kraft. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Priesendorf und beinhaltet folgende Grundstücke vollflächig: Flur - Nummern 1416, 1418, 1421, 1423, 1425, 1426, 1429, 1429/1, 1438 und 1438/1.

Der vBBP/GOP, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlage 1: Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen; Anlage 2: Kurzbericht Biotop- und Nutzungstypen; Anlage 3: Bewertungs-, Eingriffsplan; Anlage 4: Übersichtstabelle Monitoring), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (inkl. Anlage 1: Modulplan Solarpark Priesendorf; Anlage 2: Datenblatt PV - Module (Musterbeispiel); Anlage 3: Datenblatt Wechselrichter (Musterbeispiel); Anlage 4: Datenblatt mit Grundriss/Schnitt/Ansicht Trafostation (Musterbeispiel); Anlage 5: Datenblatt mit Schnitten/Ansichten und Details Modultisch (Musterbeispiel); Anlage 6: Datenblatt Stahlmattenzaunanlage (Musterbeispiel); Anlage 7: Bienenhotel; Anlage 8: Querschnitt Schotterrasen; Anlage 9: Batteriespeicher (Musterbeispiel)), einem Gutachten zur Beurteilung der Lage des Vorhabens in einem Landschaftsschutzgebiet, einem Entwässerungsgutachten, einem Blendgutachten sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) inkl. der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 a Abs. 1 BauGB über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, kann im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lisberg (Am Schloß 6, 96170 Lisberg - Trabelsdorf) während der allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden.

Die Planunterlagen stehen auch online/digital auf der Homepage der VG Lisberg/Gemeinde Priesendorf zur Einsichtnahme zur Verfügung.

https://www.priesendorf.de/bauen-umwelt/bauen-in-priesendorf/bauleitplanung

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2 a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vBBP/GOP schriftlich gegenüber der Gemeinde Priesendorf geltend gemacht worden sind. Der begründete Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Lisberg, den 29.02.2024
gez. Krapp
1. Bürgermeister

01 Planurkunde_SB
02 Planbegründung mit separatem Umweltbericht_SB
03 Anlage 1 zur Planbegründung_SB
04 Anlage 2 zur Planbegründung_SB
05 Anlage 3 zur Planbegründung_SB
06 Anlage 4 zur Planbegründung_SB
07 Blendgutachten_SB
08 Entwässerungsgutachten_SB
09 Gutachten zur Lage im LSG_SB
10 saP_Bericht_SB
11 saP_Anlage 1_SB
12 VEP_Anlage 1_Modulbelegungsplan_SB13 VEP_Anlage 2_Datenblatt PV Modul_SB
14 VEP_Anlage 3_Datenblatt Wechselrichter_Muster_SB
15 VEP_Anlage 4_Datenblatt Trafostation_Muster_SB
16 VEP_Anlage 5_Datenblatt Modultisch Muster_SB
17 VEP_Anlage 6_Datenblatt Einfriedung_Muster_SB
18 VEP_Anlage 7_Bienenhotel_Muster_SB
19 VEP_Anlage 8_Schnitt Schotterrasen_SB
20 VEP_Anlage 9_Batterie_Muster_SB
21 Zusammenfassende Erklärung_SB

 

Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II" und Änderung des Flächennutzungsplanes

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.04.2022 für den Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“ die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

In den Geltungsbereich werden die Grundstücke Fl.Nrn. 1150, 1150/1, 1150/3, 1151 der Gemarkung Priesendorf einbezogen.

Das Gebiet soll als SO Sondergebiet Photovoltaik gem. § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden und erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Priesendorf, den 29.07.2022

Matthias Krapp, Erster Bürgermeister

 

Geltungsbereich - Lageplan

 

Aufstellungsbeschluss Ergänzung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.09.2023 für den Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“die Ergänzung des Geltungsbereiches um das Grundstück Fl.Nr.: 1150/2 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst nun die Grundstücke Fl.Nrn. 1150, 1150/1, 1150/2, 1150/3, 1151 der Gemarkung Priesendorf. Das Gebiet soll als SO Sondergebiet „Wind- und Sonnenenergienutzung“ als Anlage zur Erzeugung Erneuerbarer Energien gem. § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden und erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

Priesendorf, den 15.09.2023

Krapp, Erster Bürgermeister

 

Lageplan

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Änderung des Flächennutzungsplanes

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB des Planvorentwurfes mit Begründung vom 10.10.2023

Die Planunterlagen in der Fassung vom 10.10.2023 einschließlich Begründung, liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

23.01.2024 bis 23.02.2024

in der VG Lisberg, Am Schloss 6, Zimmer 10, 2. OG, Bauamt, 96170 Lisberg, während der allgemeinen Dienststunden

Montag und Dienstag von   8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag von   7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Weiter besteht die Möglichkeit die Unterlagen auf der Homepage der VG Lisberg unter https://www.priesendorf.de/bauen-umwelt/bauen-in-priesendorf/bauleitplanung einzusehen.

Während der oben genannten Frist können Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der VG Lisberg, Am Schloss 6, 96170 Lisberg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Priesendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut: Pflanzen und Tiere
Art der vorhandenen Information: Biotop- und Nutzungstypen Avifauna vom 02.08.2023 Büro Kraus, Bamberg

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Priesendorf, 03.01.2024

GEMEINDE PRIESENDORF
gez.
Matthias Krapp
1. Bürgermeister

 

Entwurf 1 - FNP Priesendorf 10.10.2023

Erläuterungsbericht-FNP vom 10.10.2023

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB des Planvorentwurfes mit Begründung und Umweltbericht vom 10.10.2023

Die Planunterlagen in der Fassung vom 10.10.2023 einschließlich Begründung und Umweltbericht, liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

22.01.2024 bis 22.02.2024

in der VG Lisberg, Am Schloss 6, Zimmer 10, 2. OG, Bauamt, 96170 Lisberg, während der allgemeinen Dienststunden

Montag und Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Weiter besteht die Möglichkeit die Unterlagen auf der Homepage der VG Lisberg unter https://www.priesendorf.de/bauen-umwelt/bauen-in-priesendorf/bauleitplanung einzusehen.

Während der oben genannten Frist können Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der VG Lisberg, Am Schloss 6, 96170 Lisberg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Priesendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut: Pflanzen und Tiere
Art der vorhandenen Information: Biotop- und Nutzungstypen Avifauna vom 02.08.2023 Büro Kraus, Bamberg

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Priesendorf, 03.01.2024

GEMEINDE PRIESENDORF
gez.
Matthias Krapp
1. Bürgermeister

 

Entwurf 1 - B-Plan Priesendorf II 10.10.2023

Begründung BP vom 10.10.2023

PV Priesendorf II - Umweltbereicht Vorentwurf 10.10.2023

PV Priesdnrof II - Bestand BNT-Fauna - 02.08.2023

 

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf hat am 07.04.2022 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Durchführung des Verfahrens zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) “Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf und wird durch die Grundstücke Fl.Nrn. 1150, 1150/1, 1150/3, 1151 begrenzt.

Der Planentwurf in der Fassung vom 26.03.2024 wurde vom Imgenieurbüro Brändlein, Wiesentheit, ausgearbeitetund vom Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf in der Sitzung am 11.04.2024 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Landschaftsbild
Stellungnahme Regionaler Planungsverband:
Lage im Landschafts- und Siedlungsbild

Pflanzen und Tiere
Stellungnahme LRA Bamberg, Naturschutz:
Forderung zu Ergänzungen im Bereich Artenschutz, Gestaltung der Ausgleichsflächen
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro Landschaftsplanung Kraus, Bamberg vom 28.03.2024
Biotop- und Nutzungstypen Avifauna vom 28.03.2024 Büro Kraus, Bamberg
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz mit Maßnahmenkategorien des GOP vom 28.03.2024 Büro Kraus, Bamberg

Immissionsschutz
Stellungnahme LRA Bamberg
Zwecknutzung Windkraft nicht ausweiten, Blendwirkung auf Verkehrsteilnehmer
Blendgutachten Mathias Röper vom 29.02.2024

Boden- und Grundwasserschutz
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Kronach und LRA Bamberg
Vorsorgender Bodenschutz, Abwasser-& Niederschlagswasserbeseitigung, Gewässerschutz, Altlasten, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Brandschutz
Stellungnahme Kreisbrandrat
Abwehrender Brandschutz

Die FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit dem vBBP/GOP “Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“. Der Aufstellungsbeschluss sowie die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung für den vBBP/GOP “Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“ wurden gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung mit separatem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 26.03.2024 sowie den Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

17.05.2024 – 17.06.2024

im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lisberg (2. Stock, Zimmer 10, Am Schloß 6, 96170 Lisberg – Trabelsdorf) zu den allgemeinen bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der VG Lisberg/Gemeinde Priesendorf online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Priesendorf Anregungen/Hinweise zur Änderung des FNP im Bereich des vBBP/GOP“Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Änderung des FNP unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Priesendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Änderung des FNP nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Priesendorf, 26.04.2024
gez. Krapp
Krapp, 1. Bürgermeister

 

Entwurf Flächennutzungsplan vom 26.03.2024

Erläuterungsbereicht zum Flächennutzungsplan vom 26.03.2024

 

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf hat am 07.04.2022 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) mit der Bezeichnung “Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“ gefasst. Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf und wird durch die Grundstücke Fl.Nrn. 1150, 1150/1, 1150/3, 1151 begrenzt.

Der Planentwurf in der Fassung vom 26.03.2024 wurde vom Imgenieurbüro Brändlein, Wiesentheit, ausgearbeitetund vom Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf in der Sitzung am 11.04.2024 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut
Art der vorhandenen Information

Landschaftsbild
Stellungnahme LRA Bamberg, Naturschutz:
Forderung zu Ergänzungen im Bereich Artenschutz, Gestaltung der Ausgleichsflächen
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro Landschaftsplanung Kraus, Bamberg vom 28.03.2024
Biotop- und Nutzungstypen Avifauna vom 28.03.2024 Büro Kraus, Bamberg
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz mit Maßnahmenkategorien des GOP vom 28.03.2024 Büro Kraus, Bamberg

Immissionsschutz
Stellungnahme LRA Bamberg
Zwecknutzung Windkraft nicht ausweiten, Blendwirkung auf Verkehrsteilnehmer
Blendgutachten Mathias Röper vom 29.02.2024
Stellungnahme LRA Bamberg

Boden- und Grundwasserschutz
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Kronach und LRA Bamberg
Vorsorgender Bodenschutz, Abwasser-& Niederschlagswasserbeseitigung, Gewässerschutz, Altlasten, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Brandschutz
Stellungnahme Kreisbrandrat
Abwehrender Brandschutz

Der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung mit separatem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 26.03.2024 sowie den Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

17.05.2024 – 17.06.2024

im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lisberg (2. Stock, Zimmer 10, Am Schloß 6, 96170 Lisberg – Trabelsdorf) zu den allgemeinen bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der VG Lisberg/Gemeinde Priesendorf online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Priesendorf Anregungen/Hinweise zur Änderung des FNP im Bereich des vBBP/GOP“Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Änderung des FNP unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Priesendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Änderung des FNP nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Priesendorf, 26.04.2024
gez. Krapp
Krapp, 1. Bürgermeister

 

Entwurf - vorhabenbezogener Bebauungsplan vom 26.03.2024

Begründung zum Bebauungsplan

Blendgutachten

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Umweltbericht - Entwurf

Biotop- und Nutzungstypen

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz mit Maßnahmenkategorien des GOP vom 28.03.2024

 

Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) "Schmiedsgrund" und der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Aufstellungsbeschluss FNP

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung "Schmiedsgrund"

Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf fasst in der Sitzung vom 11.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) mit der Bezeichnung „Schmiedsgrund“.

Der Änderungsgeltungsbereich liegt vollflächig in der Gemarkung Priesendorf, wird

im Norden durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 182, 181/3, 181/4, 181/6, 181/7 und 181/13 (alles Privatgrundstücke mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Gartenfläche),

im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 184/2 (Grünfläche), 184 (Wald), 184/3 (Waldweg) und 181/2 (Grünfläche),

im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 181/14 (Gehweg), 181/24 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Gartenfläche) und 193/2 (Staatsstraße St 2276 mit
Straßenbegleitgrün)

sowie im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 181/2 (Grünfläche) sowie 184 (Wald) begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Fl.-Nr. 181/2 (TF), 181/24 (TF), 184 (TF), 184/2 (TF) und 184/3 (TF).


Die im bisher wirksamen FNP/LSP dargestellten Flächen für die Landwirtschaft und Wald sind im Zuge der Änderung in Sonderbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO, Baunutzungsverordnung) und in gemischte Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) zu ändern.

Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (PDF-Datei)

Aufstellungsbeschluss vbBP/GOP

Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) "Schmiedsgrund"

Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf fasst in der Sitzung vom 11.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) mit der Bezeichnung „Schmiedsgrund“. Das Plangebiet liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf, wird

im Norden durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 182, 181/3, 181/4, 181/6, 181/7 und 181/13 (alles Privatgrundstücke mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Gartenfläche),

im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 184/2 (Grünfläche), 184 (Wald), 184/3 (Waldweg) und 181/2 (Grünfläche),

im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 181/14 (Gehweg), 181/24 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Gartenfläche) und 193/2 (Staatsstraße St 2276 mit Straßenbegleitgrün) sowie

im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 181/2 (Grünfläche) sowie 184 (Wald)

begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Fl.-Nr. 181/2 (TF), 181/24 (TF), 184 (TF), 184/2 (TF) und 184/3 (TF)

Die Geltungsbereichsflächen sind als „Sonstige Sondergebiete“ mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ (§ 11 BauNVO) und als „Mischgebiete“ (§ 6 BauNVO) mit der dazugehörigen Erschließung zu entwickeln.

Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (PDF-Datei)

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den FNP gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Priesendorf hat am 11.05.2023 und am 16.05.2024 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Schmiedsgrund“ beschlossen. In der Sitzung am 16.05.2024 beschloss der Gemeinderat Priesendorf, den von ihm in der Sitzung am 11.05.2023 gewählten bisherigen Plantitel (Änderung des FNP/ LSP im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Schmiedsgrund“) in Änderung des FNP/LSP im Bereich des BBP/GOP „Schmiedsgrund“ zu ändern. Weiterhin wurde am 16.05.2024 beschlossen, den am 11.05.2023 ursprünglich beschlossenen Geltungsbereich um Teilflächen (TF) des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 199/2 (TF) (Gmkg. Priesendorf) sowie um das Grundstück mit der Fl.-Nr. 181/24 (Gmkg. Priesendorf) zu vergrößern. Der Änderungsgeltungsbereich beinhaltet nunmehr folgende Grundstücke der Gmkg. Priesendorf voll- oder teilflächig: Fl.-Nr. 181/2 (TF), 181/24, 184 (TF), 184/2 (TF), 184/3 (TF) und 199/2 (TF).

Der räumliche Änderungsgeltungsbereich liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf und wird

im Norden durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 182 (Vereinsheim Musikverein Priesendorf e. V.), 181/3, 181/4, 181/6, 181/7, 181/13 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Grün-/
Gartenflächen), Fl.-Nr. 184/7 (noch nicht bebautes Privatgrundstück) und 184 (Wald),

im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 181/2 (Brach-/Ruderalfläche, Lagerplatz, Gehölzbestand), 184 (Wald), 184/2 (Wald, Grünland), 184/3 und 199/2 (beides Forst-/ Wirtschaftswege),

im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 181/14, 193/2 (alle „Hauptstraße“/St 2276 mit Fahrbahn/Gehwegen) sowie

im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 184 (Wald) begrenzt.

Derzeit betreibt das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken im Bereich Priesendorf ein Flurbereinigungsverfahren.

Auf dieser Grundlage wurde zwischenzeitlich die vorläufige Besitzeinweisung durchgeführt.

Demnach beinhaltet der Änderungsgeltungsbereich zukünftig folgende Grundstücke der Gemarkung Priesendorf voll- oder teilflächig: Fl.-Nr. 181/2, 181/24, 181/25, 1170 (TF), 1171 (TF), 1173 (TF), 1174, 1175 und 1176.

Es ist beabsichtigt, die bisherigen Darstellungen des wirksamen FNP/LSP (Flächen für die Landwirtschaft und für den Wald) in Gemischte Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung)), in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 1), in Straßenverkehrsflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) und in Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zwb. „Elektrizität“ (§ 5 abs. 2 Nr. 4 BaugB) zu ändern.

Der Planvorentwurf in der Fassung vom 16.05.2024 wurde vom Gemeinderat Priesendorf in der Sitzung am 16.05.2024 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die FNP-/LSP - Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit dem BBP/GOP „Schmiedsgrund“. Der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den BBP/GOP „Schmiedsgrund“ wurden gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Der Planvorentwurf bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung (mit Angaben zum Umweltbericht) jeweils in der Fassung vom 16.05.2024 ist in der Zeit vom

18.06.2024 bis 19.07.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Priesendorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich: www.priesendorf.de/bauen-umwelt/bauen-in-priesendorf/
bauleitplanung

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Zusätzlich liegen die vorgenannten Unterlagen auch im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Lisberg (2. Stock, Zimmer 10, Am Schloß 6, 96170 Lisberg - Trabelsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus, sind dort öffentlich zugänglich und können hier in Papierform eingesehen werden. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Priesendorf Anregungen/Hinweise zur FNP - /LSP - Änderung im Bereich des BBP/GOP „Schmiedsgrund“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Priesendorf, 04.06.2024

Krapp
1. Bürgermeister

 

Planurkunde

Planbegründung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

 

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Priesendorf hat am 11.05.2023 und am 16.05.2024 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung
„Schmiedsgrund“ beschlossen. In der Sitzung am 16.05.2024 beschloss der Gemeinderat von Priesendorf, den von ihm in der Sitzung am 11.05.2023 gewählten bisherigen Plantitel (Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan „Schmiedsgrund“) in Bebauungs- und Grünordnungsplan „Schmiedsgrund“ zu ändern. Weiterhin wurde am 16.05.2024 beschlossen, den ursprünglichen am 11.05.2023 beschlossenen Geltungsbereich um Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl.-Nr. 67/6 (TF), 67/7 (TF), 181/14 (TF), 193/2 (TF) und 199/2 (TF) (alle Gmkg. Priesendorf) sowie um das Grundstück mit der Fl.-Nr. 181/24 (Gmkg. Priesendorf) zu vergrößern. Der Geltungsbereich des BBP/GOP beinhaltet nunmehr folgende Grundstücke der Gmkg. Priesendorf voll- oder teilflächig: Fl.-Nr. 67/6 (TF), 67/7 (TF), 181/2 (TF), 181/14 (TF), 181/24, 184 (TF), 184/2 (TF), 184/3 (TF), 193/2 (TF) und 199/2 (TF).

Der Geltungsbereich des BBP/GOP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf und wird

im Norden → durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 67/6, 67/7 und 181/14 (alle „Hauptstraße“/St 2276 mit Fahrbahn/Gehwegen), 182 (Vereinsheim Musikverein Priesendorf e. V.), 181/3, 181/4, 181/6, 181/7, 181/13 (alles Privatgrundstücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen, Grün-/Gartenflächen), Fl.-Nr. 184/7 (noch nicht bebautes Privatgrundstück) und 184 (Wald),

im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 181/2 (Brach-/Ruderalfläche, Lagerplatz, Gehölzbestand), 184 (Wald), 184/2 (Wald, Grünland), 184/3 und 199/2 (beides Forst-/ Wirtschaftswege),

im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 221 (Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand), 221/6 (Buswartehaus), 324/6 (Gmkg. Neuhausen, Gehweg), 130/7 (Gmkg. Neuhausen, „Weißbergstraße“/ Kr BA 17), 200/2 (Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand), 193/2 („Hauptstraße“/St 2276 mit Fahrbahn) sowie

im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 184 (Wald)

begrenzt.

Derzeit betreibt das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken im Bereich Priesendorf ein Flurbereinigungsverfahren. Auf dieser Grundlage wurde zwischenzeitlich die vorläufige Besitzeinweisung durchgeführt. Demnach beinhaltet der Geltungsbereich zukünftig folgende Grundstücke der Gemarkung Priesendorf mit den neuen Fl.-Nr. 67/6 (TF), 67/7 (TF), 181/2, 181/14 (TF), 181/24, 181/25, 193/2 (TF), 1170 (TF), 1171 (TF), 1173 (TF), 1174, 1175 und 1176.

Zum Geltungsbereich des BBP/GOP gehören auch die Flächen zur Realisierung der extern liegenden Maßnahmen des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleiches (externe Kompensationsflächen/ Kompensationsmaßnahmen):
• Alte Fl.-Nr. 173 (TF) und 174 (TF, beide Gmkg. Priesendorf), neue Fl.-Nr. 1140 (TF, Gmkg. Priesendorf); Flächen im Umfang von 3.430 m²
• Alte Fl.-Nr. 564 (TF), 565 (TF), 565/2 (TF, alle Gmkg. Priesendorf), neue Fl.-Nr. 1362 (TF) und 1366/1 (TF, beide Gmkg. Priesendorf); Flächen im Umfang von 5.698 m²
• Alte Fl.-Nr. 555 (TF) und 567 (TF, beide Gmkg. Priesendorf), neue Fl.-Nr. 1357/2 (TF, Gmkg. Priesendorf); Flächen im Umfang von 1.754 m²
• Alte Fl.-Nr. 537 (TF, Gmkg. Priesendorf), neue Fl.-Nr. 1309 (TF, Gmkg. Priesendorf), Flächen im Umfang von 661 m²
• Alte Fl.-Nr. 342 (TF), Gmkg. Neuhausen), neue Fl.-Nr. 419 (TF, Gmkg. Neuhausen); Flächen im Umfang von 3.788 m²

Es ist beabsichtigt, das Plangebiet als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ (§ 11 Abs. 1 und 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung)), als „Dörfliches Wohngebiet“ (§ 5 a Abs. 1 und 2 BauNVO), als öffentliche Straßenverkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), als Flächen für Versorgungsanlagen“ mit der Zwb. „Elektrizität/Trafostation“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB), als „Flächen für die Landwirtschaft“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 18 a BauGB) und als „Flächen für Wald“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 18 b BauGB) zu entwickeln.

Der Planvorentwurf in der Fassung vom 16.05.2024 wurde vom Gemeinderat Priesendorf in seiner Sitzung am 16.05.2024 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Durchgeführt wird das durch das BauGB vorgegebene, zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bzw. mit der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Der Planvorentwurf bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung, einem separatem Umweltbericht (inkl. Anlage 1: Karte Biotop- und Nutzungstypen; Anlage 2: Erfassung Biotop- und Nutzungstypen, Kurzbericht; Anlage 3: Bewertungs-, Eingriffsplan; Anlage 4: Übersichtstabelle Monitoring; Anlage 5: Maßnahmenkonzept externe Kompensationsflächen), einer schalltechnischen Untersuchung und einer Verkehrsuntersuchung (inkl. Ergänzung) ist in der Zeit vom

18.06.2024 bis 19.07.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Priesendorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich: https://www.priesendorf.de/bauen-umwelt/bauen-in-priesendorf/bauleitplanung

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/ digital einsehbar/zugänglich: https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Zusätzlich liegen die vorgenannten Unterlagen auch im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Lisberg (2. Stock, Zimmer 10, Am Schloß 6, 96170 Lisberg - Trabelsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus, sind dort öffentlich zugänglich und können hier in Papierform eingesehen werden. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Priesendorf Anregungen/Hinweise zum BBP/GOP „Schmiedsgrund“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Priesendorf, den 04.06.2024
Krapp,
1. Bürgermeister

 

01 Bebauungsplan- und Grünordnungsplan

02 Planbegründung mit Umweltbericht

03 Anlage 1 zur Planbegründung VE

04 Anlage 2 zur Planbegründung VE

05 Anlage 3 zur Planbegründung VE

06 Anlage 4 zur Planbegründung VE

07 Anlage 5 zur Planbegründung VE

08 Schalltechnische Untersuchung VE

09 Verkehrsuntersuchung VE

10 Ergänzung Verkehrsuntersuchung VE

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

 

Bebauungspläne der Gemeinden Priesendorf

Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Priesendorf finden Sie hier.