Laufende Verfahren in der Bauleitplanung
Die Gemeinde Priesendorf veröffentlicht an dieser Stelle den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung zu laufenden Verfahren in der Bauleitplanung (§ 4a Abs. 4 BauGB).
Vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) "Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf" und der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP/LSP)
Aufstellungsbeschluss FNP/LSP
Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf beschließt in seiner Sitzung am 11.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch), den von ihm in der Sitzung am 10.02.2022 definierten Änderungsgeltungsbereich um die Teilfläche (TF) der Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1424 (TF) und 1437 (TF) zu vergrößern und insofern zu ändern.
Der räumliche Änderungsgeltungsbereich liegt in der Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf, wird
im Norden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1235 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1236 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1236/2 (Gmkg. Kirchaich, Ackerfläche), 1236/1 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1417 (Wirtschaftsweg), 1419 (Privatgarten mit Streuobstwiese) und 1416 (Christbaumkultur),
im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1439 (Christbaumkultur),
im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1238 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1239 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1430 (Grünlandfläche), 1436 (Wirtschaftsweg), 1428 (Ökokatasterflächen), 1427 (Grünlandfläche) und 1437 (Wirtschaftsweg)
sowie im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1415 (Wirtschaftsweg), 1422 (Ackerfläche), 1424 (Wirtschaftsweg) begrenzt und beinhaltet daher nunmehr folgende Grundstücke der Gmkg. Priesendorf voll- oder teilflächig (TF): Fl.-Nr. 1416 (TF), 1418, 1421, 1423, 1424 (TF), 1425, 1426, 1429, 1429/1, 1437 (TF), 1438 und 1438/1.
Aufstellungsbeschluss vBBP/GOP
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) "Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf"
Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) mit der Bezeichnung
„Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“
gefasst. Der Geltungsbereich des vBBP/GOP (Teilfläche 1) liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf und wird
im Norden
durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1235 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1236 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1236/2 (Gmkg. Kirchaich, Ackerfläche), 1236/1 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1417 (Wirtschaftsweg), 1419 (Privatgarten mit Streuobstwiese) und 1416 (Christbaumkultur),
im Süden
durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1439 (Christbaumkultur),
im Westen
durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1238 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1239 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1430 (Grünlandfläche), 1436 und 1437 (beides Wirtschaftswege), 1428 (Ökokatasterflächen) und 1427 (Grünlandfläche) sowie
im Osten
durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1415 (Wirtschaftsweg), 1422 (Ackerfläche) und 1424 (Wirtschaftsweg)
begrenzt.
In der Sitzung am 11.05.2023 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf, die von ihm in der Sitzung am 10.02.2022 definierte Bezeichnung des vBBP/GOP in „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ zu ändern, den ursprünglichen Geltungsbereich um Teilflächen (TF) des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 1416 (TF, Gmkg. Priesendorf) zu verkleinern und insofern zu ändern. Der Geltungsbereich des vBBP/GOP beinhaltet daher nunmehr folgende Grundstücke der Gmkg. Priesendorf voll- oder teilflächig (TF):
Fl.-Nr. 1416 (TF), 1418, 1421, 1423, 1425, 1426, 1429, 1429/1, 1438 und 1438/1
Zum Geltungsbereich gehören auch die Flächen zur Realisierung/Umsetzung des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleiches (Teilfläche 2). Diese befinden sich auf Teilflächen des im Gemeindegebiet liegenden Grundstückes mit der Fl.-Nr. 1416 (Gmkg. Priesendorf). Der räumliche Geltungsbereich der Ausgleichsfläche wird
im Norden
durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1167 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg),
im Süden
durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1416 (Christbaumkultur),
im Westen
durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1236/1 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg) sowie
im Osten
durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1415 (Wirtschaftsweg)
begrenzt.
Es ist beabsichtigt, die Geltungsbereichsflächen zeitlich begrenzt auf eine Dauer von maximal 30 Jahren als „Sonstiges Sondergebiet" gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen - Photovoltaikanlage“ mit der anschließenden Folgenutzung „Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 a BauGB“ festzusetzen.
Erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung FNP/LSP
Bekanntmachung der erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Priesendorf für die 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP)
Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf hat in der Sitzung am 11.05.2023 den erneuten Planentwurf in der Fassung vom 11.05.2023 zur 6. Änderung des Flächennutzung- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) gebilligt. Durchgeführt wird das durch das BauGB vorgegebene, zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bzw. mit der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Der erneute Planvorentwurf bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung mit separatem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 11.05.2023 liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis 21.07.2023 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lisberg (2. Stock, Zimmer 10, Am Schloß 6, 96170 Lisberg - Trabelsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch hier auf der Homepage der VG Lisberg/Gemeinde Priesendorf online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Priesendorf Anregungen/Hinweise zur Änderung des FNP/LSP im Bereich des vBBP/GOP „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Auslegungsunterlagen:
Erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vBBP/GOP
Bekanntmachung der erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Priesendorf für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Bürger – Freiflächen – Photovoltaikanlage Priesendorf“ (vBBP/GOP)
Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf hat in der Sitzung am 11.05.2023 den erneute Planvorentwurf in der Fassung vom 11.05.2023 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) mit der Bezeichnung „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ gebilligt. Durchgeführt wird das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bzw. mit der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Der Planvorentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlage 1: Lageplan Biotop- und Nutzungstypen; Anlage 2: Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen; Anlage 3: Bewertungs-/Eingriffsplan) jeweils in der Fassung vom 11.05.2023, einem Gutachten zur Lage des Plangebiete innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes (Stand: 11.05.2023) und einem Entwässerungsgutachten (Stand: 14./17.04.2023) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1: Modulbelegungsplan (Musterbeispiel); Anlage 2: Datenblatt PV - Modul (Musterbeispiel); Anlage 3: Datenblatt Wechselrichter (Musterbeispiel); Anlage 4: Datenblatt Trafostation (Musterbeispiel); Anlage 5: Datenblatt Modultisch (Musterbeispiel); Anlage 6: Datenblatt Einfriedung (Musterbeispiel); Anlage 7: Insektenhotel (Musterbeispiel) liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis 21.07.2023 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lisberg (2. Stock, Zimmer 10, Am Schloß 6, 96170 Lisberg - Trabelsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch hier auf der Homepage der VG Lisberg/Gemeinde Priesendorf online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während der vorgenanntenAuslegungsfrist können bei der Gemeinde Priesendorf Anregungen/Hinweise zum vBBP/GOP „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Auslegungsunterlagen
- 01_Bebauungs- und Grünordnungsplan_VE (PDF-Datei)
- 02_Planbegründung mit separatem Umweltbericht_VE (PDF-Datei)
- 03_Anlage 1 zur Planbegründung_Lageplan Biotop und Nutzungstypen_VE (PDF-Datei)
- 04_Anlage 2 zur Planbegründung_Erfassung Biotop und Nutzungstypen_VE (PDF-Datei)
- 05_Anlage 3 zur Planbegründung_Plan Bewertung-Eingriff_VE (PDF-Datei)
- 06_Gutachten zur Lage im Landschaftsschutzgebiet_VE (PDF-Datei)
- 07_Entwässerungsgutachten_VE (PDF-Datei)
- 08_VEP_Anlage 1_Modulbelegungsplan (PDF-Datei)
- 09_VEP_Anlage 2_Datenblatt PV Modu (PDF-Datei)l
- 10_VEP_Anlage 3_Datenblatt Wechselrichter_Muster (PDF-Datei)
- 11_VEP_Anlage 4_Datenblatt Trafostation_Muster (PDF-Datei)
- 12_VEP_Anlage 5_Datenblatt Modultisch Muster (PDF-Datei)
- 13_VEP_Anlage 6_Datenblatt Einfriedung_Muster (PDF-Datei)
- 14_VEP_Anlage 7_Insektenhotel_Muster (PDF-Datei)
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung FNP/LSP
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf hat am 10.02.2022 und am 11.05.2023 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Durchführung des Verfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) „Bürger-Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf“ beschlossen. Der räumliche Änderungsgeltungsbereich liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf und wird
- im Norden durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 1235 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1236 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1236/1 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1236/2 (Gmkg. Kirchaich, Ackerfläche), 1417 (Wirtschaftsweg), 1419 (Privatgarten mit Streuobstwiese) und 1167 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg),
- im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1439 (Christbaumkultur),
- im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1238 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1239 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1430 (Grünlandfläche), 1436 (Wirtschaftsweg), 1428 (Ökokatasterflächen), 1427 (Grünlandfläche) und 1437 (Wirtschaftsweg) sowie
- im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1415 (Wirt- schaftsweg), 1422 (Ackerfläche) und 1424 (Wirtschaftsweg) begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Fl.-Nr. 1416, 1418, 1421, 1423, 1424 (TF), 1425, 1426, 1429, 1429/1, 1437 (TF), 1438 und 1438/1.
Die im bisher wirksamen FNP/LSP dargestellten Flächen für die Landwirtschaft werden im Zuge der Änderung zeitlich begrenzt auf eine Dauer von maximal 30 Jahren als Sonderbauflächen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen - Photovoltaikanlage“ mit der anschließenden Folgenutzung „Flächen für die Landwirtschaft“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 a BauGB dargestellt. Der Planentwurf in der Fassung vom 14.09.2023 wurde von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner aus Bamberg ausgearbeitet und vom Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf in der Sitzung am 14.09.2023 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Planbegründung zum Planentwurf vom 14.09.2023 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planänderung betroffen sind sowie mit umweltbezogenen Informationen zu den Aspekten Geologie/Baugrund, Altlasten, zu den Belangen des Wassers (Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser usw.) und zu sonstigen Schutzgütern (Landschaftsbild, gesunde Wohn-/Lebensverhältnisse, 110 - kV - Freileitung, Gashochdruckleitung, Staatsstraße St 2190, Land- und Forstwirtschaft. Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen. Des Weiteren sind Angaben zu artenschutzrechtlichen Belangen sowie zur Flächenbilanz (Flächenverbrauch) sowie Hinweise zum üblicherweise vorzulegenden, separaten Umweltbericht
enthalten.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen mit umweltrelevanten/ umweltbezogenen Informationen zu den Themen Landschaftsschutzgebiet und Bodenschutz/Altlasten, zu wasserwirtschaftlichen
und wasserrechtlichen Belangen (Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung, Abwasser-/ Niederschlagswasserbeseitigung, Bode, zu den Belangen des Landschaftsbildes, der Landwirtschaft (Flächeninanspruchnahme), der Forstwirtschaft (Baumfallzonen), der Bodendenkmalpflege, des Immissionsschutzes (Blendwirkungen, Reflexionen), des Natur- und des Artenschutzschutzes vor.
Die FNP-/LSP - Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit dem vBBP/GOP „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“. Der Aufstellungsbeschluss sowie die
förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung für den vBBP/GOP „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ wurden gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung mit separatem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 14.09.2023 sowie den Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen liegen in der Zeit vom 23.10.2023 bis 26.11.2023 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lisberg (2. Stock, Zimmer 10, Am Schloß 6, 96170 Lisberg - Trabelsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der VG Lisberg/Gemeinde Priesendorf online/ digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während der
vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Priesendorf Anregungen/Hinweise zur Änderung des FNP/LSP im Bereich des vBBP/GOP „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur Änderung des FNP/ LSP unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Priesendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Änderung des FNP/LSP nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt - Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Priesendorf, 05.10.2023
gez. Krapp
Krapp, 1. Bürgermeister
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung vBBP/GOP
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf hat am 10.02.2022 und am 11.05.2023 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) mit der Bezeichnung „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ gefasst. Der Geltungsbereich des vBBP/GOP liegt vollflächig in der
Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf und wird im Norden durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 1235 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1236 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1236/1 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1236/2 (Gmkg. Kirchaich, Ackerfläche), 1417 (Wirtschaftsweg), 1419 (Privatgarten mit Streuobstwiese) und 1167 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg),
- im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1439 (Christbaumkultur),
- im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1238 (Gmkg. Kirchaich, Wirtschaftsweg), 1239 (Gmkg. Kirchaich, Christbaumkultur), 1430 (Grünlandfläche), 1436 und 1437 (beides Wirtschaftswege), 1428 (Ökokatasterflächen), 1427 (Grünlandfläche) sowie
- im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1415 (Wirtschaftsweg), 1422 (Ackerfläche) und 1424 (Wirtschaftsweg) begrenzt und umfasst voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1416, 1418, 1421, 1423, 1425, 1426, 1429, 1429/1, 1438 und 1438/1.
Es ist beabsichtigt, die Geltungsbereichsflächen zeitlich begrenzt auf eine Dauer von maximal 30 Jahren als „Sonstiges Sondergebiet" gem. § 11 BauNVO (Baunutzungsverordnung) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen - Photovoltaikanlage“ mit der anschließenden Folgenutzung „Flächen für die Landwirtschaft“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18 a BauGB festzusetzen. Der Planentwurf in der Fassung vom 14.09.2023 wurde von der Ingenieuraktiengesellschaft Höhnen & Partner aus Bamberg ausgearbeitet und vom Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf in der Sitzung am 14.09.2023 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Planbegründung zum Planentwurf vom 14.09.2023 mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planung betroffen sind sowie mit umweltbezogenen Informationen zu den Aspekten Geologie/Baugrund, Altlasten, zu den Belangen des Wassers (z. B. Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grundwasser) und zu sonstigen Schutzgütern (Landschaftsbild, gesunde Wohn-/ Lebensverhältnisse, Baustellenverkehr, 110 - kV - Freileitung, Gashochdruckleitung, Staatsstraße St 2190, Land- und Forstwirtschaft, Privatgrundstück Fl.-Nr. 1419 (Gmkg. Priesendorf)). Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen
- zu den Themen Schmutz-/ Niederschlagswasserbeseitigung, zu Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, zu den Themen Beleuchtung, Einfriedungen und Abgrabungen, zu sonstigen umweltbezogenen Belangen (Boden/Wasser), artenschutzrechtlichen Belangen, zur Anwendung der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung sowie Ausführungen zur Flächenbilanz.
- Umweltbericht zum Planentwurf vom 14.09.2023 mit einer Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vBBP/GOP, mit einer Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen/-plänen festgelegten Umweltschutzziele und ihrer Berücksichtigung im Zuge der Erstellung des vBBP/ GOP, mit einer Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, bestehend aus einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter (Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Freiraumerhaltung,
- Kultur-/sonstige Sachgüter), einer Beschreibung der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden und einer Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, weiter bestehend aus einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter, aus einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung oder Verringerung bzw. zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter (inkl. Eingriffsermittlung) sowie aus einer Beschreibung notwendiger Kompensationsflächen und -maßnahmen. Des Weiteren enthält der Umweltbericht eine Beschreibung der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach § 1 abs. 6 Nr. 7 j BauGB. Er schließt mit zusätzlichen Angaben (Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständlichen Zusammenfassung, Referenzliste der herangezogenen Quellen) ab.
- Anlagen zum Umweltbericht vom 14.09.2021 (Anlage 1: Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen, Anlage 2: Kurzbericht Biotop- und Nutzungstypen, Anlage 3 Bewertungs-, Eingriffsplan, Anlage 4: Übersichtstabelle Monitoring)
- Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ in Priesendorf; Beurteilung zur Lage des Vorhabens im Landschaftsschutzgebiet LSG - BAY - 07 „LSG innerhalb des Naturparkes Steigerwald (ehemals Schutzzone)“; Stand: 11.05.2023, H & P, 96052 Bamberg
- Entwässerungsgutachten PVA Priesendorf; Stand: 14./17.04.2023, Sonnwinn, 37284 Waldkappel - Rechtebach bzw. 25436 Moorrege
- Blendgutachten PVA Priesendorf; Stand: 04.08.2023; Sonnwinn, 25436 Moorrege bzw. 21244 Buchholz in der Nordheide
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum vBBP/ GOP „Bürger – Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ in Priesendorf, Stand: 14.09.2023, Büro Landschaftsplanung Kraus, 96052 Bamberg)
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen mit umweltrelevanten/ umweltbezogenen Informationen zu den Themen Landschaftsschutzgebiet und Bodenschutz/Altlasten, zu wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Belangen (Wasserschutzgebiete, Wasserversorgung, Abwasser-/ Niederschlagswasserbeseitigung, Bode, zu den Belangen des Landschaftsbildes, der Landwirtschaft (Flächeninanspruchnahme), der Forstwirtschaft (Baumfallzonen), der Bodendenkmalpflege, des Immissionsschutzes (Blendwirkungen, Reflexionen), des Natur- und des Artenschutzschutzes vor. Der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlagen 1 - 4), jeweils in der Fassung vom 14.09.2023, den vorgenannten Gutachten und Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlagen 1 - 9) liegen in der Zeit vom 23.10.2023 bis 26.11.2023 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lisberg (2. Stock, Zimmer 10, Am Schloß 6, 96170 Lisberg - Trabelsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der VG Lisberg/Gemeinde Priesendorf online/ digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Priesendorf Anregungen/Hinweise zum vBBP/GOP „Bürger - Freiflächen - Photovoltaikanlage Priesendorf“ persönlich/mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch digital) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vBBP/ GOP unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Priesendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vBBP/GOP nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Priesendorf, 05.10.2023
gez. Krapp
Krapp, 1. Bürgermeister
- 01_Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan_EW (PDF-Datei)
- 02_Planbegründung mit separatem Umweltbericht_EW (PDF-Datei)
- 03_Anlage 1 zur Planbegründung_Lageplan Biotop-Nutzungstypen_EW (PDF-Datei)
- 04_Anlage 2 zur Planbegründung_Erfassung Biotop-Nutzungstypen_EW (PDF-Datei)
- 05_Anlage 3 zur Planbegründung_Plan Bewertung-Eingriff_EW (PDF-Datei)
- 06_Anlage 4 zur Planbegründung_Tabelle Monitoring_EW (PDF-Datei)
- 07_Blendgutachten_EW (PDF-Datei)
- 08_Entwässerungsgutachten_EW (PDF-Datei)
- 09_Gutachten zur Lage im Landschaftsschutzgebiet_EW (PDF-Datei)
- 10_saP_Bericht_EW (PDF-Datei)
- 11_saP_Anlage 1_EW (PDF-Datei)
- 12_VEP_Anlage 1_Modulbelegungsplan (PDF-Datei)
- 13_VEP_Anlage 2_Datenblatt PV Modul (PDF-Datei)
- 14_VEP_Anlage 3_Datenblatt Wechselrichter_Muster (PDF-Datei)
- 15_VEP_Anlage 4_Datenblatt Trafostation_Muster (PDF-Datei)
- 16_VEP_Anlage 5_Datenblatt Modultisch Muster (PDF-Datei)
- 17_VEP_Anlage 6_Datenblatt Einfriedung_Muster (PDF-Datei)
- 18_VEP_Anlage 7_Bienenhotel_Muster (PDF-Datei)
- 19_VEP_Anlage 8_Schnitt Schotterrasen (PDF-Datei)
- 20_VEP_Anlage 9_Batterie_Muster (PDF-Datei)
- 21_Umweltrelevante Stellungnahmen_frühzeitige Beteiligung (PDF-Datei)
- 22_Umweltrelevante Stellungnahmen_erneute frühzeitige Beteiligung (PDF-Datei)
Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II" und Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.04.2022 für den Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“ die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
In den Geltungsbereich werden die Grundstücke Fl.Nrn. 1150, 1150/1, 1150/3, 1151 der Gemarkung Priesendorf einbezogen.
Das Gebiet soll als SO Sondergebiet Photovoltaik gem. § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden und erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Priesendorf, den 29.07.2022
Matthias Krapp, Erster Bürgermeister
Aufstellungsbeschluss Ergänzung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.09.2023 für den Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“die Ergänzung des Geltungsbereiches um das Grundstück Fl.Nr.: 1150/2 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst nun die Grundstücke Fl.Nrn. 1150, 1150/1, 1150/2, 1150/3, 1151 der Gemarkung Priesendorf. Das Gebiet soll als SO Sondergebiet „Wind- und Sonnenenergienutzung“ als Anlage zur Erzeugung Erneuerbarer Energien gem. § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden und erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Priesendorf II“.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Priesendorf, den 15.09.2023
Krapp, Erster Bürgermeister
Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vbBP/GOP) "Schmiedsgrund" und der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Aufstellungsbeschluss FNP
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung "Schmiedsgrund"
Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf fasst in der Sitzung vom 11.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) mit der Bezeichnung „Schmiedsgrund“.
Der Änderungsgeltungsbereich liegt vollflächig in der Gemarkung Priesendorf, wird
im Norden durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 182, 181/3, 181/4, 181/6, 181/7 und 181/13 (alles Privatgrundstücke mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Gartenfläche),
im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 184/2 (Grünfläche), 184 (Wald), 184/3 (Waldweg) und 181/2 (Grünfläche),
im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 181/14 (Gehweg), 181/24 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Gartenfläche) und 193/2 (Staatsstraße St 2276 mit
Straßenbegleitgrün)
sowie im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 181/2 (Grünfläche) sowie 184 (Wald) begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Fl.-Nr. 181/2 (TF), 181/24 (TF), 184 (TF), 184/2 (TF) und 184/3 (TF).
Die im bisher wirksamen FNP/LSP dargestellten Flächen für die Landwirtschaft und Wald sind im Zuge der Änderung in Sonderbauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO, Baunutzungsverordnung) und in gemischte Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) zu ändern.
Aufstellungsbeschluss vbBP/GOP
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) "Schmiedsgrund"
Der Gemeinderat der Gemeinde Priesendorf fasst in der Sitzung vom 11.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (vBBP/GOP) mit der Bezeichnung „Schmiedsgrund“. Das Plangebiet liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Priesendorf, wird
im Norden durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 182, 181/3, 181/4, 181/6, 181/7 und 181/13 (alles Privatgrundstücke mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Gartenfläche),
im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 184/2 (Grünfläche), 184 (Wald), 184/3 (Waldweg) und 181/2 (Grünfläche),
im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 181/14 (Gehweg), 181/24 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Gartenfläche) und 193/2 (Staatsstraße St 2276 mit Straßenbegleitgrün) sowie
im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 181/2 (Grünfläche) sowie 184 (Wald)
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Fl.-Nr. 181/2 (TF), 181/24 (TF), 184 (TF), 184/2 (TF) und 184/3 (TF)
Die Geltungsbereichsflächen sind als „Sonstige Sondergebiete“ mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ (§ 11 BauNVO) und als „Mischgebiete“ (§ 6 BauNVO) mit der dazugehörigen Erschließung zu entwickeln.
Bebauungspläne der Gemeinden Priesendorf
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Priesendorf finden Sie hier.